Mittagessenförderung neu

Förderziel und Fördergegenstand

Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Sorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.

Förderempfänger*innen

Kinder, die eine Kinderbildungs- bzw. -betreuungseinrichtung, eine Primar- oder Mittelschule oder eine Allgemeine Sonderschule besuchen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der*des Sorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind, für welches die Förderung beantragt wird
  • Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Primarschule, Mittelschule oder Allgemeinen Sonderschule im Burgenland
  • nachweisliche Anmeldung und Einnahme des Mittagessens in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, der Primarschule, der Mittelschule oder der Allgemeinen Sonderschule
  • keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen

Mehr dazu: Mittagessensförderung – Land Burgenland