Urbarialgemeinde Schattendorf
AKTUELLES
Aktuelle Informationen finden Sie unter: Urbarialgemeinde
Mit Urbar bezeichnete man im Mittelalter die Einkünfte aus Grund und Boden, häufig auch ein Grundstock selbst. Das „Urbarium“ (Grundbuch) war ein in Listen angelegtes Güter- und Einkünfteverzeichnis für die Wirtschaftsführung und Verwaltung der Grundherrschaften.
Um die Einkünfte der Grundherren zu heben, bekamen die Bauern bereits unter Kaiserin Maria Theresia mehr Freiraum — Urbarialgesetze (1832/1836). Diese verminderten schließlich die Belastungen der Untertanen deutlich
Die Gesetze von 1848 („Bauernbefreiung“) verfügten auch die Aufhebung des Untertanenverbandes und eine Neuordnung des Eigentumsrechts an Grund und Boden.
In Schattendorf erhielten die ehemaligen Untertanen 1864 das Eigentumsrecht über die von ihnen bisher genutzten Urbarialgrundstücke, die sich großteils aus Wald und Wiesen zusammensetzten. Nachdem das gemeinschaftliche Eigentum nicht geteilt werden durfte (ungarisches Forstgesetz von 1879), entstand eine agrarwirtschaftliche Nutzungsgemeinde, die Urbarialgemeinde. Die forstwirtschaftlichen Arbeiten, die Sachverständnis erforderten, wurden von der königlich ungarischen Forstverwaltung in Ödenburg versehen.
Den Mitgliedern der Urbarialgemeinde Schattendorf stehen auch heute noch gewisse Anteilsrechte zu. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens besorgen Vollversammlung, Obmann und Verwaltungsausschuss. 314 Mitglieder besitzen 1368 Anteile, jährlich werden von der Waldfläche 113 Lose zur Brennholzgewinnung aufgeteilt
Die Urbarialgemeinde Schattendorf besitzt eine Fläche von 271 ha. Der Wald erstreckt sich von 260m bis 360m über dem Meeresspiegel.
Zu den wichtigsten Baumarten zählen die Hainbuche (42,1%), die Zerreiche (15,3%), die Traubeneiche (15%), die Weißkiefer (8,6%) und die Robinie (6,2%).
Natur- und Denkmalschutz
Altes soll man schützen und pflegen, damit seltene Dinge auch noch die Nachkommen erfreuen können. So steht eine Traubeneiche, im Volksmund „Schöne Eiche“ genannt, seit 1976 unter Naturschutz.
Unter Denkmalschutz auf dem Gebiet der Urbarialgemeinde stehen seit 1923 die etwa 30 Grabhügel aus der Hallstattzeit (600-700 v. Chr.) im Hartspitzwald.
Die Obmänner der Urbarialgemeinde seit 1900
1900 – 1906 | Gran Michael, Hauptstraße 179 |
1907 – 1912 | Haring Michael, Hauptstraße 69 |
1913 – 1915 | Kirchknopf Peter, Hauptstraße 71 |
1916 – 1919 | Grasl Mathias, Hauptstr, 82 |
1920 – 1923 | Grasl Andreas, Hauptstr. 154 |
1924 – 1926 | Moser Josef, Hauptstr. 65 |
1926 – 1933 | Trimmel Johann, Hauptstr. 1 |
1933 – 1937 | Müllner Johann, Hauptstr. |
1937 (provisorisch) | Bauer Johann, Hauptstr. 2 |
1937 – 1946 | Grasl Mathias, Gartengasse 6 |
1946- 1968 | Grasl Martin, Hauptstr. 54 |
1968 – 1991 | Reichl Paul, Hauptstr. 164 |
1991 – 2001 | Tranker Mathias, Hauptstr. |
2001 – 2019 | Mag. Grafl Walter, Brückengasse |
seit 2019 | Haring Johann, Plankengasse 9 |