Zuschuss zum Semesterticket/Klimaticket

Semesterticket – Land Burgenland

 

Beschreibung:

Das Land Burgenland gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen

  • Universität,
  • Hochschule oder
  • Fachhochschule

absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort.

Kontakt:

Jeremie Hahnekamp
Tel: 057-600/2896

Ausmaß der Förderung:

Die Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten (jedoch maximal € 76,-) einer Semesternetz-, Monats-, Jahreskarte oder eines Klimatickets pro Semester.

Anträge im Gemeindeamt

Anträge zur Gewährung einer Förderung zu den Kosten von Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten oder Klimatickets können beim jeweiligen Gemeindeamt in Papierform (mittels Antragsformulars) schriftlich oder elektronisch (Antragsformular samt Beilagen eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde) eingebracht werden. Die Anträge werden über das Gemeindeamt abgewickelt, das Land Burgenland überweist den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr Konto.
Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Februar gestellt werden. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen können nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland bei Antragstellung, durchgehend seit mindestens 7 Monaten.
  • Studierende haben für das jeweilige Semester eine Studienbestätigung als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender vorzulegen.
  • Studierende müssen den Besitz von Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten oder Klimatickets durch Vorlage des Tickets bzw. der Karten sowie der Rechnungen, Quittungen oder Kassenbelege nachweisen. (Die Förderung für Monatskarten sind am Ende des jeweiligen Semesters gesammelt zu beantragen..)
  • Die Förderung kann bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der Antragsteller das 26. Lebensjahr vollendet. Bei Monatskarten endet die Förderung nach Ablauf jenes Monats, in dem das 26. Lebensjahr vollendet wird.

Hinweise:

  • Für die Monate Juli und August wird keine Förderung gewährt.
  • Die Förderung wird unabhängig von Einkommen und Studienerfolg gewährt.
  • Der Zuschuss zum Semesterticket ist nicht an die Familienbeihilfe gebunden.

Nicht gefördert werden:

  • Die Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und dem Studienort.
  • Die Kosten für die Netzkarte an einem Studienort außerhalb Österreichs, Wohnkosten oder Studiengebühren.

 

Formular und Richtlinien zum Download

Antragsformular auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer Semesternetzkarte/Monatskarte für ordentliche Studierende 

Richtlinien des Landes Burgenland