2020 – Spatenstich „Neues Betreutes Wohnen“

In Schattendorf entsteht unter Federführung des Landes ein einzigartiges Pilotprojekt „Neues Betreutes Wohnen“. Das Projekt sieht elf barrierefreie Wohneinheiten für ältere Menschen mit Betreuungsbedarf vor. Die Bauausführung liegt bei der OSG, der Arbeiter Samariter-Bund ist Betreiber der Einrichtung. Der Baustart ist für das dritte Quartal 2020 vorgesehen, im Herbst 2021 ist die Fertigstellung geplant. Die Kosten belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Burgenländisches Vorreitermodell „Mit dem neuen Wohnheim hier in Schattendorf wird das Wohnangebot für ältere Menschen um ein weiteres burgenländisches Vorreitermodell ausgebaut. Dem Wunsch vieler Senioren, möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden zu leben, zugleich aber jederzeit auf die für sie nötige Betreuung und Pflege zurückgreifen zu können, wird damit optimal entsprochen“, zeigt sich Bürgermeister Lotter „glücklich, dass dieses innovative Projekt auch in Schattendorf umgesetzt werden kann. Das ist eine wertvolle Ergänzung unseres vielfältigen sozialen Angebots in der Gemeinde. Zwei Interessenten haben sich bereits angemeldet.“ Insgesamt sollen 14 Seniorinnen und Senioren mit erhöhtem Pflegebedarf ein neues Zuhause finden. Die barrierefreien, altersgerechten Wohnungen sind zwischen 50 und 65 Quadratmeter groß, wobei zum Schutz der künftigen Bewohner auf modernste Sicherheitstechnik gesetzt wird, zum Beispiel Sturzsensoren, Notrufanlagen etc. Zusätzlich sind klimatisierte Gemeinschaftsräume für Tagesaktivitäten und Aktivierungsprogramme samt Räumlichkeiten für Pflege und Pflegepersonal vorgesehen. Förderung des Landes Die Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen je nach Bedarf bis zu 25 Stunden im Monat. Zielgruppe sind Personen, die einen Betreuungsbedarf bis zur Pflegestufe 3, in Ausnahmefällen auch Pflegestufe 4 haben. Die künftigen Bewohner tragen zusätzlich zu den Miet- und Betriebskosten für die Betreuungsleistungen einen Selbstbehalt. Dieser errechnet sich aus einem Teil des Pflegegeldes (70%) und aus einem gestaffelten Einkommensanteil. Die Landesförderung umfasst den Differenzbetrag aus den Gesamtkosten der Betreuungs- und Pflegeleistungen abzüglich des von den Klientinnen und Klienten geleisteten Selbstbehalts. Wird ein zusätzlicher Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistung benötigt, kann dies mit dem Arbeiter Samariter- Bund vereinbart werden.